- Erzbergersche Finanzreform (1919/1920)
- nach dem Zentrumsabgeordneten, Ministerpräsidenten und Reichsfinanzminister M. Erzberger benannte ⇡ Finanzreform, die zu einer vollständigen Umkehrung der finanzhoheitlichen Kompetenzen (⇡ Finanzhoheit) zwischen Reich und Bundesstaaten führte. Das Reich war zuvor v.a. auf die Zolleinkünfte unter der Einschränkung der „Franckensteinschen Klausel“ und die ⇡ Matrikularbeiträge der Länder angewiesen (Reich als „Kostgänger“ der Länder; ⇡ Clausula Miquel). Durch die E.F. erhielt das Reich die ⇡ Steuerertragshoheit bei der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer und wurde so zur entscheidenden Schaltstelle im ⇡ Finanzausgleich zwischen den Gebietskörperschaften. Unterstützt wurde dies durch die Schaffung von Reichsfinanzbehörden (Finanzämtern). Fortsetzung der E.F.: ⇡ Popitz-Schliebensche Finanzreform (1924/1925).
Lexikon der Economics. 2013.