Erzbergersche Finanzreform (1919/1920)

Erzbergersche Finanzreform (1919/1920)
nach dem Zentrumsabgeordneten, Ministerpräsidenten und Reichsfinanzminister M. Erzberger benannte  Finanzreform, die zu einer vollständigen Umkehrung der finanzhoheitlichen Kompetenzen ( Finanzhoheit) zwischen Reich und Bundesstaaten führte. Das Reich war zuvor v.a. auf die Zolleinkünfte unter der Einschränkung der „Franckensteinschen Klausel“ und die  Matrikularbeiträge der Länder angewiesen (Reich als „Kostgänger“ der Länder;  Clausula Miquel). Durch die E.F. erhielt das Reich die  Steuerertragshoheit bei der Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer und wurde so zur entscheidenden Schaltstelle im  Finanzausgleich zwischen den Gebietskörperschaften. Unterstützt wurde dies durch die Schaffung von Reichsfinanzbehörden (Finanzämtern). Fortsetzung der E.F.:  Popitz-Schliebensche Finanzreform (1924/1925).

Lexikon der Economics. 2013.

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